Frau macht eine geförderte Weiterbildung im Rahmen ihrer beruflichen RehaFrau macht eine geförderte Weiterbildung im Rahmen ihrer beruflichen Reha

Berufliche Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben

Was versteht man unter beruflicher Reha – eine Definition

Die berufliche Rehabilitation (kurz berufliche Reha) dient der Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt, um ein Erwerbseinkommen sicherzustellen.

Die dafür bestimmten Sozialleistungen werden als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezeichnet und unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Die LTA sind im Sozialgesetzbuch verankert. Mit ihnen möchte der Gesetzgeber die Teilhabe und Selbstbestimmung am Leben in der Gesellschaft fördern und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit verhindern.

Die beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen fördern die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und / oder Beeinträchtigungen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder davon bedroht sind.

Diese Reha-Maßnahmen können unterschiedliche Angebote umfassen: von Angeboten zum Erhalt des Arbeitsplatzes (wie Arbeitsplatzhilfen und Arbeitgeberberatung) und Angeboten zur Unterstützung bei der Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes, über unterstützende Leistungen (wie Haushaltshilfe) bis hin zu Angeboten zum Erlernen eines völlig neuen Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss beispielsweise in Form einer Umschulung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Erkrankte bzw. Menschen mit Beeinträchtigung erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine berufliche RehaErkrankte bzw. Menschen mit Beeinträchtigung erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine berufliche Reha

Um die berufliche Reha beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen bzw. erfüllt werden:

  • Die Erwerbsfähigkeit ist wegen Erkrankung oder Behinderung erheblich gemindert oder gefährdet
  • Besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung sind erforderlich
  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist durch die berufliche Rehabilitation möglich

Treffen einer oder mehrere der genannten Voraussetzungen zu, können Sie dank der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus vielfältigen geförderten Weiterbildungangeboten auswählen.

Ziele einer beruflichen Rehabilitation

Menschen, für die eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt, soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Die Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt steht daher im Vordergrund. Die Hilfen sollen dazu beitragen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (psychischen und/oder körperliche Erkrankung und/oder Schwerbehinderung) zu einer Berufsausbildung bzw. Berufsausübung zu verhelfen.

Die Maßnahmen dienen dem Erhalt, der Wiederherstellung oder der Verbesserung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Menschen. Demnach kann die berufliche Reha unterschiedliche Ziele verfolgen:

  • Neubeginn am bestehenden Arbeitsplatz (durch Arbeitsplatzhilfen und/oder betriebliche Umsetzung)
  • Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern (durch Umschulung oder Teilfeldqualifizierungen in Kombination mit praktischen Lernphasen in Betrieben)
  • Eröffnung neuer beruflicher Chancen durch Selbstständigkeit

Angebote und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Beraterin erklärt die Möglichkeiten in der beruflichen RehabilitationBeraterin erklärt die Möglichkeiten in der beruflichen Rehabilitation

Wir unterstützen Menschen, die durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen den erlernten oder zuletzt ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben können, bei ihrem beruflichen Neuanfang. Der Erfolg unserer Angebote auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation beruht im Wesentlichen auf einem Konzept der ganzheitlichen Betreuung, welche die einzelnen Lehrgangsteilnehmer:Innen in ihren individuellen gesundheitlichen und persönlichen Bedürfnissen in den Vordergrund stellt. Fachleute nehmen in der Betreuung jeweils unterschiedliche Schwerpunkte wahr und arbeiten ergänzend sowie gemeinsam am Ziel der erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung.

Unsere Angebote beim TÜV Rheinland umfassen Qualifizierungen und Bildungsberatungen zur beruflichen Reintegration. Dabei erhöhen sich die Chancen auf berufliche Wiedereingliederung durch Teilfeld-Qualifizierungen auf verschiedenen Gebieten – sowohl in kaufmännischen als auch in gewerblich-technischen Bereichen. Je nach Zielsetzung und Qualifizierungsangebot arbeiten wir mit betrieblichen Lernphasen. In einer ersten Beratung finden wir Ideen, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben näherbringen können und planen mit Ihnen die weiteren Schritte Ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Unsere Angebote zur beruflichen Rehabilitation

  1. Weiterbildung
    Reha-Weiterbildung mit psychologischer, sozialpädagogischer und gesundheitsorientierter Unterstützung.
    1 Termin verfügbar
    • 100 % förderfähig

Wichtiger Hinweis: Im Einzelfall und in Absprache mit dem jeweiligen Kostenträger bieten wir auch Einzelförderungen an. Es können zum Beispiel Schulungen zum Schweißfachmann / Schweißfachfrau, zum LKW-Fahrer:In und zum Busfahrer:In und durchgeführt werden. Weitere Angebote sind außerdem die Vorbereitung auf die Externen-Prüfung u.a. zur Fachkraft für Lagerlogistik und Qualifizierungen über virtuelle Schulungsformate.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Kosten für die Berufliche Reha können von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Ein Rehabilitationsantrag kann unter anderem an die Agentur für Arbeit, an die Gesetzliche Unfallversicherung oder an die Gesetzliche Rentenversicherung gestellt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig, wenn Sie 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder unmittelbar davor eine medizinische Rehabilitation in Anspruch genommen haben, in deren Ergebnis eine berufliche Rehabilitation empfohlen wird. Bei Antragstellung wird geprüft, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Bewilligung des Antrags trägt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Reha. Dazu gehören Kosten für die einzelnen Maßnahmen und Qualifizierungen, Fahrgeld, auswärtige Unterbringung sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Auch Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung können übernommen werden, wenn Sie ansonsten an der beruflichen Rehabilitation nicht teilnehmen können.

Berufliche Rehabilitation in Bonn

Beim TÜV Rheinland in Bonn blicken wir auf mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Zielgruppen von Rehabilitanden zurück. Im Vordergrund unserer Arbeit steht die langfristige Vermittlung unserer Teilnehmer:Innen in eine Tätigkeit, die der jeweiligen Leistungsfähigkeit entspricht.

Neben der Qualifizierungsqualität ist unsere Arbeit geprägt von einem vertrauensvollen Miteinander, gegenseitigem Respekt und Ehrlichkeit. Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team auf Augenhöhe mit unseren Teilnehmer:Innen.

Bei der Vermittlung geht es uns darum, eine leidensgerechte Tätigkeit zu finden, die abhängig von verschiedenen Faktoren passend ist. Dabei berücksichtigen wie die aktuelle Arbeitsmarktsituation, die persönliche Lebenssituation, die gesundheitliche Stabilität und vieles mehr. Wir blicken zurück auf Erfolge in der Vermittlung und nehmen die wechselnden Herausforderungen des Arbeitsmarktes an, um gemeinsam die zukünftige Arbeit zu finden – eine Arbeit, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen langfristig ausgeübt werden kann, ohne wieder zu erkranken. Begleitet wird der gesamte Prozess im Austausch mit dem zuständigen Kostenträger.

Unser Fokus: gemeinsam eine Lösung finden, die für den Einzelnen geeignet ist.

Bildungsberatung zur beruflichen Rehabilitation in BonnBildungsberatung zur beruflichen Rehabilitation in Bonn

Die Mitarbeiter:Innen des multiprofessionellen Betreuungsteams Bonn setzen ihre unterschiedlichen fachlichen Qualifikationen als Diplom-Pädagoginnen, Diplom-Sozialpädagoginnen, Diplom-Motologen und Diplom-Psychologinnen bei Bedarf lehrgangsübergreifend ein. Auf diese Weise kann eine erfolgreiche Ausbildung unter Berücksichtigung der Behinderung (Art und Schwere) unserer Teilnehmer:Innen stattfinden.

Wir helfen Ihnen, dass Sie beruflich wieder Fuß fassen! Gemeinsam werden wir daran arbeiten, den für Sie besten Weg in den Arbeitsprozess zu finden.

Hinweis: Ihre Situation ist absolut vertraulich

Alle Mitarbeitende, die in der beruflichen Rehabilitation eingesetzt sind (Betreuungspersonal, Dozierende, Verwaltungsmitarbeitende), sind verpflichtet, personenbezogene Informationen vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Daten an Dritte bedarf der Einwilligung der Teilnehmenden (schriftlich oder mündlich).

Ablauf zur beruflichen Reha in 5 Schritten – so erhalten Sie Ihre Bewilligung

Betroffene, die sich für eine berufliche Rehabilitation entscheiden, haben erkannt, dass sie ihren Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben können. Unterstützt wird diese Erkenntnis meist durch Angehörige, Ärzte oder Arbeitgeber.

Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen können, müssen Sie länger als sechs Monate gesundheitlich (körperlich, geistig oder seelisch) so beeinträchtigt sein, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Um die berufliche Reha zu erhalten, folgen Sie am besten diesen fünf Schritten.

1. Antrag auf berufliche Rehabilitation

Die Fachberater der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und / oder der Berufsgenossenschaft beraten über die Möglichkeiten von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

2. Das Informationsgespräch bei der TÜV Rheinland Akademie

Hier lernen sich ein Interessent sowie ein Mitarbeiter gegenseitig kennen. Die Maßnahmen werden in aller Ausführlichkeit vorgestellt und erklärt sowie erste berufliche Perspektiven erarbeitet.

3. Die Anforderung medizinischer Unterlagen

Diese erfolgt nur mit der Einverständniserklärung des Rehabilitanden.

4. Das individuelle Maßnahmenkonzept

Nun wird ein Maßnahmenkonzept erstellt und an den Rehabilitationsträger gesandt.

5. Die Bewilligung

Die Bewilligung der Maßnahme obliegt dem Rehabilitationsträger.