Unternehmen nutzt Qualfizierungschancengesetz und begrüßt neu weitergebildete Mitarbeiter zurück im BetriebUnternehmen nutzt Qualfizierungschancengesetz und begrüßt neu weitergebildete Mitarbeiter zurück im Betrieb

Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert Weiterbildung – alle Infos und Möglichkeiten

Fachkräftesicherung durch Weiterbildungsförderung

Das Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) ist genau, was der Name vermuten lässt: Mit dem 2019 in Kraft getretenen Gesetz fördert die Agentur für Arbeit die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen, unabhängig von vorheriger Qualifizierung, Lebensalter oder Betriebsgröße. Sie erhalten so die Chance, sich auch für die zukünftige und stark verändernde Arbeitswelt zu qualifizieren.

Die Förderung soll einerseits Fachkräfte in Unternehmen sichern und andererseits den Fachkräftemangel durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen reduzieren. Das QCG ist Teil der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG und der Nachfolger des bisherigen WeGebAU Programms. Als Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in beraten wir Sie individuell und umfassend zum Qualifizierungschancengesetz und den sich damit ergebenen Weiterbildungsmöglichkeiten!

Hintergrund der Qualifizierungsoffensive mit dem QCG

Gemeinsam mehr erreichen: multikulturelles Team gibt sich "high five"Gemeinsam mehr erreichen: multikulturelles Team gibt sich "high five"

Der deutsche Arbeitsmarkt steht aktuell vor verschiedenen Herausforderungen: Einerseits herrscht ein Fachkräftemangel und in vielen Branchen werden qualifizierte Arbeitnehmer:innen dringend gesucht. An dieser Stelle ist es daher sinnvoll, bereits mit dem Unternehmen vertraute, aber ungelernte Arbeitnehmer:innen soweit zu qualifizieren, dass Sie die Fachkräfte von morgen werden.

Zum anderen steht die gesamte Berufswelt vor einem zunehmenden Strukturwandel. Bestehende Branchen transformieren sich radikal. In der Autoindustrie bedingt der Wandel vom Benzin betriebenen KfZ hin zum Elektroauto vollkommen neue Berufsausbildungen wie die des/der KfZ-Mechatroniker:in. Gleichzeitig werden aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung vermehrt neue Technologien verwendet und ehemals sichere Berufsfelder sind in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr existent. An dieser Stelle setzt die Förderung der Anpassungsqualifizierung an.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet für diese Herausforderungen das passende Förderinstrument für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen an.

Mit dem QCG werden aus Helfenden Fachkräfte

Seit 2012 bietet Merkur Casino in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung „Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann“ an. Im Fokus stehen Angestellte des Unternehmens, die noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Gefördert wird der Kurs von der Agentur für Arbeit – über das Qualifizierungschancengesetz.

Welche Zielgruppen profitieren vom Qualifizierungschancengesetz?

Zielgruppe des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfassten Gesetzes sind sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen in Unternehmen, die beide auf verschiedene Art und Weise von der Förderung profitieren.

Unternehmen und Arbeitgeber:innen

Als Unternehmen können Sie Ihre Mitarbeiter:innen zu Fachkräften weiterbilden und diese gleichzeitig im Betrieb halten. Sie müssen sich weniger Gedanken darüber machen, wie Sie Fachkräfte anwerben, da diese bereits für Sie tätig sind. Gleichzeitig können Sie ungelernte Arbeitnehmer:innen mit modularen Weiterbildungen wie beispielsweise der Teilqualifizierung (TQ) zu mehr Expertise verhelfen und sie folglich auch in komplexeren Tätigkeitsfeldern einsetzen.

Das Beste dabei ist, dass Sie einen Zuschuss von bis zu 100% des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden erhalten können und Weiterbildungskosten ebenfalls mit bis zu 100% Förderquote finanziert werden.

Vorteile für Arbeitgeber:innen und Unternehmen:

  • Fachkräfte bleiben im Unternehmen erhalten
  • Qualifikationen Ihrer Arbeitnehmer:innen werden verbessert
  • Übernahme der Lohnkosten während der Weiterbildung
  • Übernahme der Weiterbildungskosten

 

Arbeitnehmer:innen

Als Arbeitnehmer:in können Sie sich dank der Förderung kostenfrei weiterbilden, während Sie regulär in Ihrem Job tätig sind. Sie erhalten zusätzliche Qualifikationen, mit denen Sie sogar einen Berufsabschluss nachholen können und erhöhen Ihren Wert für Ihr Unternehmen sowie auf dem Arbeitsmarkt.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen:

  • Kostenfreie Weiterbildung bzw. Qualifikation
  • Sie erlernen neue oder verbessern bestehende Fertigkeiten
  • Auf Ihre Arbeitszeiten abgestimmte Weiterbildung möglich ohne Einkommensverluste
  • Ihr Wert für Ihre / Ihren Arbeitgeber:in steigt und trägt zur Jobsicherung bei

Ihre Fördermöglichkeiten mit dem QCG und was zu beachten ist

Grundsätzlich ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz zwei Förderungsarten für Mitarbeitende in Unternehmen, die sich je nach Berufserfahrung und -qualifikation unterscheiden. Die Förderart hat zudem Einfluss auf den Förderanteil durch die Bundesagentur für Arbeit.

Abschlussorientierte Weiterbildung


Für die abschlussorientierte Weiterbildung nach §81 des Sozialgesetzbuches (SGB) 3 kommen Beschäftigte in Frage, die bisher keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen oder aber mehr als vier Jahre in einer angelernten / ungelernten Tätigkeit im Unternehmen beschäftigt gewesen sind (Fachkräftemangel reduzieren). Eine abschlussorientierte Weiterbildung kann mit dem QCG folgendermaßen gefördert werden:

  • Förderanteil unabhängig von der Betriebsgröße
  • Weiterbildungskosten bis zu 100%
  • Entgeltzuschuss bis zu 100%
  • Weiterbildungsmaßnahme kann beliebig lange dauern

 

Anpassungsqualifizierung


Die Anpassungsqualifizierung nach §82 des Sozialgesetzbuches (SGB) 3 kann von Beschäftigten im Unternehmen in Anspruch genommen werden, wenn dadurch berufliche Kompetenzen erweitert und die Beschäftigungsfähigkeit gesichert wird (Fachkräfte sichern). Eine Anpassungsqualifizierung kann mit dem QCG folgendermaßen gefördert werden:

  • Förderanteil hängt von der Betriebsgröße ab
  • Weiterbildungskosten von 25% bis 100%
  • Entgeltzuschuss von 25% bis 100%
  • Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten dauern

In weiteren Details kann die Förderung nicht nur von der Weiterbildungsart und der Betriebsgröße, sondern ebenfalls vom Alter des/der Arbeitnehmer:in abhängen. Zudem sind Übernahmen von Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten möglich. Als Bildungsunternehmen bieten wir von der TÜV Rheinland Akademie AZAV-zertifizierte Weiterbildungen , Teilqualifizierungen, Umschulungen sowie einzelne Weiterbildungsmodule an, damit Sie beziehungsweise Ihre Beschäftigten im Unternehmen individuell qualifiziert werden können. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich und wir beraten Sie umfassend zu Ihren beruflichen Fördermöglichkeiten mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

    Mit dem Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen unabhängig von deren vorheriger Qualifizierung, Lebensalter oder der Betriebsgröße. Ziele dieser Förderung ist es, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und Fachkräfte zu sichern, deren Job aufgrund von Strukturwandel, Transformation und Digitalisierung bedroht ist. Das QCG ist Teil der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG.
  • Wie kann eine Weiterbildung über das QCG beantragt werden?

    Als Arbeitnehmer:in benötigen Sie die Zustimmung bzw. Beteiligung Ihres Arbeitgebers, um eine abschlussorientierte Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz zu beantragen und diese dann auch gefördert zu bekommen.

    Als Unternehmen beraten wir Sie zur Planung und Durchführung Ihrer Mitarbeiterweiterbildungen. Sie erhalten Unterstützung bei der Auswahl Ihrer Mitarbeiter:innen und der abschlussorientierten Weiterbildung, welche die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem QCG erfüllen.

    Sie treffen schließlich mit Ihren / Ihrer Mitarbeiter:in eine Vereinbarung über die Art und Dauer der Weiterbildung und beantragen die Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten.

  • Wer hat Anspruch auf Förderung nach dem QCG?

    Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird über Ihre/Ihren Arbeitgeber:in beantragt. Sie steht Arbeitnehmer:innen offen, die bisher keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als vier Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Außerdem können Arbeitnehmer:innen die Förderung für Anpassungsqualifizierungen nutzen, um den sich ändernden Anforderungen aufgrund des Strukturwandels und der Digitalisierung gerecht werden zu können.
  • Was ist WeGebAU?

    WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Es ist das Vorgängerprogramm des Qualifizierungschancengesetzes, welches dieses seit Anfang 2019 ersetzt und zudem mehr Arbeitnehmer:innen ansprechen soll und den Bereich der Digitalisierung mit aufgenommen hat.